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Fahrschule Rolf Dzubiel
Ausbildung aller Klassen
TÜV - Zertifizierung
Tel.
0171- 630 71 98
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Öffnungszeiten
Burbach, Jägerstraße 4
Mo: 18:30-20:00
Uhr
Mi:
18:30-20:00 Uhr
Do:
18:30-20:00 Uhr
LKW: 20:00-21:30 Uhr
Oberfischbach,
Heuslinger Straße 14
Mo:
18:30-20:00 Uhr
LKW: 20:00-21:30 Uhr
Mi:
19:00-20:30 Uhr
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Führerscheinklassen
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Euro-Klasse
eingeschlossene Klasse
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Fahrzeugart
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Mindestalter
(Ausnahmen zulässig)
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A,
A1, M

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Krafträder über 50 c³ oder über 45 km/h mit
und ohne Beiwagen bis 25 kW (34 PS); nach zweijähriger
Fahrpraxis ohne weitere Ausbildung aufgehoben.
Beim Führerscheinerwerb ohne
Leistungsbeschränkung ist ein Mindestalter von 25 Jahren
erforderlich (Direktzugang)
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18
25
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A1,
M
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Leichtkrafträder und Motorroller bis 125 cm³
und bis 11 kW (15 PS).
16- bis 17jährige 80 km/h bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit.
Über 80 km/h, Mindestalter
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16
18
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B,
M, S, L

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Kraftfahrzeuge bis
3,5 t mit Anhänger bis 750 kg.
Höchstens 8 Sitzplätze außer Führersitz.
Bei Anhängern über 750 kg gilt die Kombination Kfz mit Anhänger
bis max. 3,5 t.
Wer seit mindestens 5 Jahren berechtigt
ist, Kraftfahrzeuge der Klassen Klassen B/BE, M , L, S zu
führen, das 30. Lebensjahr vollendet hat, dessen Konto beim
Verkehrszentralregister mit nicht mehr als 3 Punkten belastet
ist, erfüllt die Voraussetzungen für "Begleitetes Fahren ab
17 Jahre" und erhält auf Antrag eine entsprechende
Prüfbescheinigung.
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18
17
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BE

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Kraftfahrzeuge Klasse B
mit Anhänger über 750 kg. (Wohnwagengespann)
wie B.
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18
17
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C,
C1

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Kraftfahrzeuge über 3,5 t mit Anhänger
bis 750 kg.
Höchstens 8 Sitzplätze außer Führersitz.
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18
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CE,
BE, C1E, T

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Kraftfahrzeuge Klasse C über 3,5 t mit
Anhänger über 750 kg.
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18
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C1

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Kraftfahrzeuge 3,5 bis 7,5 t mit Anhänger bis
750 kg. Höchstens 8 Sitzplätze außer Führersitz.
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18
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C1E,
BE, D1E

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Fahrzeugkombinationen Lkw nach Klasse C1 mit
Anhänger über 750 kg;
als Kombination nicht über 12 t zulässigem Gesamtgewicht.
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18
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D,
D1

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Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen außer
Führersitz, sowie Anhänger bis 750 kg.
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21
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DE,
D1E, BE, C1E

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Fahrzeuge Klasse D mit Anhänger über 750 kg.
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21
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D1

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Busse mit mehr als 8 Fahrgastplätzen und
höchstens 16 Fahrgastplätzen
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21
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D1E,
BE, C1E

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Fahrzeugkombination Bus nach Klasse D1 mit
Anhänger über 750 kg; als Kombination nicht über 12 t zulässigem
Gesamtgewicht.
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21
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M
nur


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Zweirädrige Kleinkrafträder und Fahrräder mit
Hilfsmotor (Moped, Mokick) bis 50 cm³ und bis 45 km/h.
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16
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S
nur


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Dreirädrige Kleinkrafträder und vierrädrige
Leichtkraftfahrzeuge (z.B. Fun-Mobile, Trikes, Quads, Microcars)
bis 45 km/h und nicht mehr als 50 cm³ Hubraum bei Benzinmotoren
oder nicht mehr als 4 kW Nenndauerleistung bei Diesel- und
Elektromotoren. Die Leermasse darf bei vierrädrigen
Leichtkraftfahrzeugen nicht mehr als 350 kg (bei
Elektromotorantrieb ohne Masse der Batterien) betragen.
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16
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T,
M, S, L nur


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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen bis 40 km/h,
auch mit Anhänger.
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
bis (40) 60 km/h, auch mit Anhänger.
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16
(16) 18
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L nur


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Selbstfahrende Arbeitsmaschinen, Stapler und
andere Flurförderzeuge bis 25 km/h;
Land- oder forstwirtschaftliche Zugmaschinen
bis 32 km/h, mit Anhängern bis 25 km/h.
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16
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Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförde-
rung nur


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Personenbeförderung in Taxen, Mietwagen und
Krankenkraftfahrzeugen;
Bei Beschränkung auf Krankenkraftfahrzeugen
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21
19
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Keine Fahrerlaub-
nispflicht nur

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Das Mindestalter für das Führen eines
Kraftfahrzeuges, für das eine Fahrerlaubnis nicht erforderlich
ist, beträgt 15 Jahre. Dies gilt nicht für das Führen eines
motorisierten Krankenfahrstuhls von nicht mehr als 10 km/h durch
behinderte Menschen. (Motorfahrräder bis 25 km/h;
Krankenfahrstühle bis 15 km/h; Zugmaschinen für land- und
forstwirtschaftliche Zwecke, selbstfahrende Arbeitsmaschinen,
Stapler und andere Flurförderzeuge bis 6 km/h.)
Wird ein Kind unter 7 Jahren auf einem
Mofa mitgenommen, muss der Fahrzeugführer mindestens 16 Jahre
alt sein. (Sonderbestimmung: Wer ein Mofa im öffentlichen
Straßenverkehr führt, muss in Besitz einer Prüfbescheinigung zum
Führen von Mofas sein)
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